Stellst du dir auch die Frage, ob deine Krankenkasse etwas an unseren Kursen beiträgt? Hier findest du aktuelle Informationen.
Diese Informationen beziehen sich aktuell nur auf die Schweiz. Deutschland und Österreich folgen!
Krankenkassenbeiträge in der Schweiz
In der Schweiz verfügen wir über die anerkannte QualiCert-Zertifizierung (Anbieter ID: 204062) für unsere zwei Präventionskurse. Nämlich für die Programme «Fit und unbeschwert durch die Schwangerschaft» und «Starke Mitte – Deine Online Rückbildung», wodurch bei diversen Zusatzversicherungen die Präventionsbeiträge geltend gemacht werden können.
Hier eine Auflistung der Zusatzversicherungen mit Gesundheitsförderungsbeiträge 2024 an Kursgebühren (Quelle: QualiCert).
Von folgenden Krankenkassen haben wir bisher die persönliche Zusicherung einer Kostenübernahme erhalten:
SWICA
SWICA unterstützt Kurse im Rahmen der Geburtsvorbereitung, Begleitung und Nachbetreuung, die durch SWICA-anerkannte Anbieter durchgeführt werden: z.B. Beckenbodengymnastik, Geburtsvorbereitung, Rückbildungsgymnastik, Schwangerschaftsgymnastik, Yoga, Pilates. In diese Kategorie gehören unsere Kurse und Programme.
Mit der Zusatzversicherung COMPLETA PRAEVENTA erhältst du 50% der Kosten, jedoch maximal 300 Franken pro Kalenderjahr.
Die Zusatzversicherung OPTIMA deckt zusätzlich 90% der darüber hinausgehenden Kosten, jedoch maximal 300 Franken pro Kalenderjahr. So können sich Präventionsbeiträge bis 600 Franken pro Jahr ergeben.
Atupri
Mit der Zusatzversicherung Mivita werden 60% der Kosten des Rückbildungsprogramms übernommen.
KPT
Die KPT erstattet aus den Zusatzversicherungen Krankenpflege-Plus/Krankenpflege-Comfort und Area Plus/Area Comfort einen Beitrag in Höhe von CHF 100.- pro Geburt an die Kosten eines Rückbildungskurses.
Zusätzlich beteiligt sich die KPT bei Versicherten mit einer Krankenpflege-Comfort-Versicherung in Kombination mit einer Spitalkostenversicherung oder einer Area Comfort-Versicherung in Kombination mit einer Area Basis-Versicherung aus dem Angebot «ActivePlus» mit CHF 150.- pro Kalenderjahr an den Kosten für Rückbildungskurse oder für das Schwangerschaftstrainingsprogramm (Schwangerschaftsgymnastik, Schwangerschaftsyoga etc.), sofern die Mindestlaufzeit des Abos 3 Monate beträgt oder mindestens 8 Einheiten/Lektionen besucht wurden.
(Stand: 07.05.2024)
EGK
Bei der Zusatzversicherung EGK-SUN-BASIC M werden 50% bis max. CHF 200 pro Jahr an der Rückbildung bezahlt.
Bei EGK-SUN 3 Allgemein, 2 Halbprivat, Flex, 1-Privat werden 50% ohne einen Höchstbetrag bezahlt.
CSS
Ab dem 1. November 2020 übernimmt die CSS Krankenkasse während schwangere Frauen gemäss BAG zur Gruppe “besonders gefährdeter Personen” zählen unsere Schwangerschaftsvorbeitungs– und Rückbildungskurse.
Kursbeiträge im Rahmen der Gesundheitsförderung und Prävention erhalten Kunden, welche Anspruch auf Leistungen aus dem Gesundheitskonto haben. Die Beitragshöhe ist abhängig von der gewählten Versicherungsstufe der Spitalversicherung myflex.
Stefanie hat für CSS folgende Blogartikel verfasst:
Sport in der Schwangerschaft: Das Wichtigste auf einen Blick
CONCORDIA
Die CONCORDIA vergütet aus den Zusatzversicherungen NATURA und NATUR plus Beiträge für gesundheitsfördernde Massnahmen. Eigentlich unterstützt CONCORDIA keine Online-Kurse.
Aber: “Unter Berücksichtigung der aktuell aufgrund der Covid-19-Pandemie besonderen Situation sind wir entgegenkommend bereit, die Versicherungsleistungen an die Kurse “Sport in der Schwangerschaft” und “Starke Mitte – deine Online-Rückbildung” auf Zusehen hin zu vergüten.”
Stand 23.01.2024:
Weiterhin werden im Online-Modul nur Schwangerschafts- und Rückbildungsprogramme unterstützt. Weiterführende Kurse für Mütter nach der Geburt werden nur bei einem Präsenzkurs vergütet.
Hier empfehlen wir unseren Kundinnen aber dringend, mit der Concordia vorab Rücksprache zu halten.
Leider gibt es von folgender Krankenkasse keine Kostenübernahme:
Helsana
Leider hat sich die Krankenkasse Helsana im Februar 2024 entschieden, zukünftig Kosten an Online-Kurse nicht mehr zu übernehmen. Dies betrifft auch die beiden Schwangerschafts- und Rückbildungsprogramme, welche bisher unterstützt wurden.
Darauf hin haben wir der Helsana im Mai 2024 einen 7-seitigen Brief mit 16 Argumenten geschickt, warum das Onlinetraining gerade für Schwangere und Mütter wichtig sein kann.
Zitat aus der Stellungnahme von Helsana, 24.06.2024:
Online-Kurse waren noch nie ein Teil unseres Leistungs-Kataloges. Während der Pandemiezeit haben wir uns ausnahmsweise an Online-Kursen beteiligt, vorausgesetzt der Kursleiter war von uns anerkannt. Nun ist die Pandemiezeit vorbei und der freie Zugang in die Fitnesscenter ist für jede versicherte Person wieder möglich.
Wir bedauern diesen Entscheid sehr und können es leider nicht nachvollziehen.
Visana
Die Krankenkasse Visana hat uns im Sommer 2021 mitgeteilt, dass sie sich an den Kosten nicht beteiligen wird.
Zitat aus der Stellungnahme von Visana, 18.08.2021:
Unsere Zusatzversicherung Ambulant (ab Stufe 3) sieht Leistungen für Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik vor. Auch in den freiwilligen Wellness-Schecks sind entsprechende Leistungen enthalten. Da die Kurse von rund8fit keine direkte Betreuung durch eine/n entsprechende/n Instruktor/in vorsehen, können wir leider weder aus der Zusatzversicherung (Ambulant) noch aus den freiwilligen Gesundheitsförderungsbeiträgen (Wellness-Schecks) Leistungen erbringen.
Für uns ist entscheidend, ob eine Betreuung während des Trainings stattfindet oder nicht. Bei einer reinen Freischaltung eines Videos ist dies nicht der Fall. Online-Kurse (z.B. über Skype) sind bei Visana anerkannt, da ein Instruktor während des Trainings Einfluss nehmen kann.
Leider konnten wir Visana nicht davon überzeugen, dass unser Konzept mehr als “nur” Online-Training ist. Unser persönlicher Kundensupport, bei dem per Mail jederzeit Fotos wie auch Videos gesendet werden können, wie auch die wöchentliche telefonische Beratung und die Live-Talks hatten dabei zu wenig Gewicht.
Wir bedauern diesen Entscheid, da es einfach nich zeitgemäss und familienfreundlich ist.
Du möchtest trainieren, aber die Krankenkasse bezahlt nicht? Wir zeigen dir 18 Gründe, warum sich Online-Training bei uns trotzdem lohnt!
Deine Krankenkasse ist nicht gelistet?
Wenn deine Krankenkasse hier nicht aufgeführt ist, aber gemäss Qualicert übernommen werden sollten, empfehlen wir zur Sicherheit hier mit der jeweiligen Krankenkasse Rücksprache zu halten.
Bitte erwähne hierbei immer unsere ZSR-Nummer
- für die Sportprogramme: M573589
- für das Ernährungskonzept: F839213.
Bei jeder Rechnung erhältst du eine Rechnung, in der deine Personendaten, der Kurstitel, der Preis und auch die Kursdauer aufgezeigt wird. Hier findest du diesen Rechnungsanhang.